Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von RollUpDruck24.at
RollUps günstig drucken in Wien.
Das ist unsere Aufgabe. Unter folgenden Bedingungen erfüllen wir diese gerne.
I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
II. Preise
- Die im Angebot/schriftlich oder über den Webshop www.rollupdruck24.at des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
- Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. (Änderung nach Bestellung und Freigabe) Manipulation Produktion € 15,50 netto.
Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. - Nachträgliche Firmendaten Änderungen auf Rechnungen Lieferscheinen etc. sind leider nicht spesenfrei sondern werden mit € 7,- netto als Unkostenaufwand berechnet.
Bei unseren extrem günstigen Preisen müssen wir leider Aufwände die über einen normalen Online Bestellablauf über unser Shopsystem hinausgehen verrechnen und ersuchen um Ihr wirtschaftliches Verständnis. - Kann eine Produktion auf Grund von nicht druckfähigen Daten nicht umgesetzt werden und der Auftrag wird nach abgeschlossener Bestellung und Zahlung storniert entsteht eine Manipulationsgebühr in der Höhe von € 22,50 exkl. Mwst die einer bereits getätigten Zahlung bei Stornierung in Gegenverrechnung gebracht wird.
Im Falle der Bezahlung vorab oder per Bote wird diese per Rechnung zugestellt und ist zur Zahlung zu bringen. - Für die Übermittlung druckfähiger Daten sind maximal 14 Werktage vorgesehen, danach wird der Auftrag als "nicht durchführbar" eingestuft und storniert.
Getätigte Zahlungen werden abzüglich der Manipulationsgebühr rücküberwiesen. Gutscheine und Abzüge verlieren Ihre Wirkung. - Rollup oder andere Bestellungen, die nicht über das Shopsystem durchgeführt werden sondern z.B. als Email verfasst werden können keine Gutscheinabzüge erhalten.
- Bestellungen die nicht über das Shopsystem durchgeführt werden sondern z.B. per Email verfasst werden erhalten einen Aufschlag von EUR 12,90 netto als Manipulationsaufwand, da alle Daten per Hand durch einen Mitarbeiter eingepflegt werden müssen.
III. Zahlung
- Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung oder wie im Internetshop angegeben vorab ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
- Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Entfällt bei online Bestellungen da diese zu 100 % vorausbezahlt werden. - Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
- Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
- Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Österreichischen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Gutschein Codes welche nicht eingelöst wurden können aus logistischen Gründen nicht nachträglich per Telefon oder Email eingelöst werden.
Gutschein Codes können Zeitlich limitiert sein oder sich bei Verwendung automatisch dekrementieren. - Willkommensgutscheine können nur zur Erstregistrierung ausgestellt werden.
IV. Lieferung
- Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
Prüfen Sie die Verpackung auf Beschädigungen und nehmen Sie diese sofern beschädigt nicht an, da sonst keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Transportversicherungen werden gesondert angeboten und können als Produkt im Shop gebucht werden. - Bei Zustellung jeder Art ergeht das Risko ungeteilt auf den Auftraggeber, der Auftragnehmer haftet für keine Schäden die durch unsachgemäße Behandlung im Transport entstehen.
- Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
- Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
- Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - wie z. B. Streik, Aussperrung, Vehrkehrsaufkommen, Materialknappheit sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
- Im kaufmännischem Verkehr steht dem Auftragnehmer an vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zurvollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
- Wird eine Zustellung durch den Botendienst nicht möglich (kein Antreffen des Kunden) ist die Ware direkt im Shop abzuholen. Jeder neue Zustellversuch wird berechnet, da diese Kosten auch dem Auftragnehmer entstehen.
V. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers
- Bedruckte und veredelte Artikel können nur gegen Vorkasse produziert werden.
- Sondervereinbarungen und Stammkundenabmachungen bedürfen der Schriftform und Gegenbestätigung.
- Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderunginsgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
- Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGBanzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
VI. Beanstandungen/Gewährleistungen/ Zusatzleistungen
- Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
- Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
- Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
- Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
- Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital-Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
- Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
- Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
- Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
- Rücksendungen und Reklamationen müssen zur Prüfung retourniert werden. Eine Fotodokumentaion kann unterstützend dienen, ersetzt jedoch nicht die Rücksendung an uns.
Porto und Versandkosten für Rücksendungen oder Zweitzustellungen trägt der Auftraggeber. - Im Rahmen von 10 Minuten können sofern dies die Datei zulässt Daten kostenlos durch uns für die Produktion optimiert werden.
- Kostenlose Serviceleistungen (Tascheneindruck) stellen eine freiwillige Serviceleistung dar, die unentgeltlich angeboten wird, Termine zur Fertigstellung werden immer vor diese Dienstleisung gestellt, so kann es vorkommen, daß Tascheneindrucke ohne weitere Information nicht ausgeführt werden um eine termingerechte Fertigstellung zu gewährleisten.
- Verzögerungen in der Zustellung sind kein Reklamationsgrund, da mit Übergabe an den Versanddienstleister das Risiko auf den Auftraggeber übergeht.
- Eine TrackingNummer als Zusatzservice ist nicht verpflichtend zu übermitteln, kann aber auf Verlangen mitgeteilt werden.
VII. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.
- Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
- Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
- Vorlagen in welcher Form auch immer stellen ausschließlich einen Anhaltspunkt dar, der informativen Charakter besitzt ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
- Farben können je nach Druckverfahren leicht abweichen und somit trotz zertifizierter Druckproduktion keinen Reklamationsgrund darstellen.
VIII. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
IX. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
X. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht/ Werbung
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegeneiner solchen Rechtsverletzung freizustellen. www.rollupdruck24.at darf für interne oder externe Werbezwecke Fotos von fertiggestellten Produktion in jeder Form darstellen und nützen und im Zusammenhang mit rollupdruck24 veröffentlichen und oder drucken.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
- Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Ergänzungen durch die Covid-19 Pandemie und daraus resultierenden Folgen: Schutzmasken sondern Werbeartikel im Sinne der Bedruckten Mund-Nasen Maske.
Haftungsausschluss
Wer die obigen Haftungsausschlussregelungen nicht zu akzeptieren bereit ist, darf das Produkt nicht in Verwendung nehmen!